Freitag, 26. Februar 2010

SAS rules

dass das ganze noch einen guten ausgang nimmt, sei angefügt, selbst SAS zeigte sich an meiner geschichte interessiert, und hatte verständnis für meinen ärger:

"...Gleichzeitig aber können wir Ihren Unmut verstehen. Gerne sind wir daher bemüht, eine für Sie akzeptable Lösung zu finden.
Wir könnten insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten wurde, aus Kulanzgründen anbieten, die Erstattung des gesamten Restwertes in Höhe von EUR xxxx.00 in Form von SAS Gutscheinen zu decken."

das angebot hat uns überzeugt:
wir fliegen somit im juli nicht die AUA nach BKK, sondern mit der SAS, im 'lie-flat' a340-300.

somit hat die geschichte doch noch ein gutes ende gefunden.
unser anwalt, ein freund, meinte allerdings, wir sollten uns ein anderes reisebüro suchen, um weitere missverständnisse zu vermeiden.

wie immer, es gilt für alle die unschuldsvermutung - es gibt halt missverständnisse, und das schon bei der schottlandreise mit dem reisebüro mit den vielen namen, alsauch bei der italienreise.
leider hatten wir die reisen und die flüge schon gebucht, da war nichts mehr zu machen.