Freitag, 26. Februar 2010

missverständnisse - akademischer reisedienst

aufmerksame leser unserer blogs werden unsere beziehung zum akademischen reisedienst, alias 'kultur- und studienreisen', alias 'club canada', alias 'protea reisen', alias 'w.t.c.reisen, kennen.

dort schrieb ich im thailand-blog im märz 2009:

"unser lieblings-reisebüro-betreuer, hr, golda, el-chefe ;-) vom akademischen reisedienst, bucht uns einmal für VIE-BKK-VIE auf SAS (über kopenhagen) und royal jordanian (über amman) ein."

und habe bereits nach unserer italienreise ostern 2009 nachfolgendes ebendort hinzugefügt:

"[übrigens seit der völlig in die hose gegangenen italienreise april 2009 - mit details verschone ich sie - und der nicht-reaktion seitens des veranstalters hat der akademische reisedienst nicht mehr unser vertrauen !!! es gibt auch andere kundenorientierte veranstalter.]"


nachdem ich am 231209 den flug storniert habe, bekam ich am 251209 schon die vorläufige storno-rechnung über eine gutschrift der taxen und gebühren von 548 euro.

meiner erinnerung nach war bei der buchung im april 2009 die rede von einer stornogebühr von ca 270 euro/ticket. bei der telefonischen stornierung wurde auf anfrage das nochmals bestätigt - aber ich kann mich auch mehrmals verhört haben, also die aussage missverstanden haben. es gilt ja die unschuldsvermutung.
faktum ist, da wir eine ganzjährige stornoversicherung haben, bis zu 1300 euro / person und reise, war somit eine zusätzliche stornoversicherung nicht nötig, aus unserer sicht, basierend auf unserem informationsstand. die 60 euro / person und ticket, um den gesamten ticketpreis stornozuversichern, wäre bei den kosten der businesstickets peanuts gewesen, also bezahlbar ;-)
aber, wie gesagt, ich kann mich auch mehrmals verhört haben, also die aussage missverstanden haben. es gilt ja die unschuldsvermutung.

sonderbar im nachhinein der text auf der stornorechnung des reisebüros mit den vielen namen:

"....die SAS konnte uns heute nicht mitteilen, ob der Flugticketpreis als solches zur Gänze verfällt oder nur eine geringe Stornogebühr anfällt. Dies weiß man erst nächste Woche..."


eigentlich steht ja das bei der buchung fest, und nichteinmal die fluglinie sollte dann beim storno wissen, ob da gebühren, und wie hoch anfallen?
aber wird schon stimmen, was uns geschrieben wurde. es gilt ja die unschuldsvermutung.

in der folge dann, wie's weiterging, in meinem eingeschriebenen schreiben an den akademischen reisedienst, alias 'kultur- und studienreisen', alias 'club canada', alias 'protea reisen', alias 'w.t.c.reisen vom 220210:

"Orion Reisen [kurzform]
Fröbelgasse 46
1160 Wien

Betrifft: Stornierte Business-Class Flüge
wiederholte Mahnung 220210

Zweite Mahnung

Wir haben bei Ihnen am 210409 zwei Business-Class-Tickets VIE-BKK-VIE gebucht und den
Betrag von € xxxx.00 bezahlt. Die Rechnungsnummer ist STF12-102135.
Der Flug wurde am 231209 wegen Krankheit eines Reiseteilnehmers storniert.
Sie haben per Email vom 231209, 17:00 Uhr die Stornierung bestätigt, und beim nachfolgenden Anruf mitgeteilt, den Ticketpreis von € xxxx.00 abzüglich etwaiger Bearbeitungsgebühren seitens der Fluglinie alsbaldigst zu überweisen. Die Kontodaten haben wir Ihnen bekannt gegeben.

In Ihrem Schreiben vom 241209 teilten Sie uns in der Storno-Rechnung mit, dass Sie uns einmal
€548.00 (Taxen, Gebühren, etc.) rückverrechnen, und die Fluglinie das restliche Geld abzüglich etwaiger Bearbeitungsgebühren erst überweisen würde – „Dies weiß man erst nächste Woche….“.
Der von Ihnen im Schreiben geforderten Bekanntgabe der Bankverbindung zwecks Überweisung der €548.00 wurde zum zweiten Mal entsprochen.

Das Geld haben Sie entgegen Ihrer schriftlichen Zusage und Abrechung nicht überwiesen.

Nachdem wir dann nichts von Ihnen hörten, haben wir Sie in der ersten Jännerhälfte nach den Weihnachtsferien kontaktiert, um nachzufragen woran es hapert, dass Sie nichts überweisen. Sie teilten uns auf unsere Mahnung hin mit, dass Sie erst am 200110, das ist der monatliche Termin, das restliche Geld von der Fluglinie zurückbekommen werden. Natürlich werden Sie das Geld danach umgehend überweisen, sagten Sie zu. Die Kontodaten hatten Sie ja.

Das Geld haben Sie entgegen Ihrer Zusage nicht überwiesen.

Am Dienstag, 160210, haben wir Sie wieder kontaktiert und gefragt, wieso Sie das Geld nicht überwiesen. Sie teilten uns mit, Sie würden das gerne tun, da Sie das Geld von der Fluglinie schon hätten, aber Sie hätten KEINE KONTODATEN (siehe oben, diese bekamen Sie bereits mehrmals).

Also teilten wir Ihnen wieder, zum zweiten Mal mündlich, unsere Kontodaten mit.
Sie versprachen nun die Abwicklung der Rückzahlung der € xxxx.00 abzüglich des von der Fluglinie vorgesehenen Bearbeitungsbetrages bis spätestens Freitag, 190210, durch Überweisung auf unser Konto.

Das Geld haben Sie entgegen Ihrer Zusage nicht überwiesen.

Sollte das nicht Ihnen gehörende, sondern uns zustehende Geld nicht bis zum 020310 auf unserem Konto sein, [....kontodaten.....] übergeben wir die Eintreibung des nicht Ihnen gehörenden größeren Geldbetrages unserem Rechtsanwalt. Wir gehen davon aus, dass wir auch eine endgültige Abrechnung bis dahin bekommen."


das geld war am 240210, also zwei tage nach aufgabe des eingeschrieben briefes mit obigem text auf meinem konto - KEIN WORT DER ENTSCHULDIGUNG, wie's weitergeht, wann das restliche geld kommt.
es gibt auch bis heute, 260210, keine weitere stellungnahme des reisebüros mit den vielen namen.

aber, es gilt die unschuldsvermutung. alles nur ein missverständnis unsererseits.